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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Angebote, Leistungen und Lieferungen  erfolgen ausschließlich auf Basis dieser Geschäftsbedingungen, soweit nicht schriftlich anderes vereinbart wurde.
Etwaigen, von diesen Bedingungen abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden, wird hiermit widersprochen, sofern sie nicht schriftlich durch TKtronic bestätigt wurden.
Angebote von TKtronic sind freibleibend und unverbindlich.
Aufträge gelten erst nach Zustellung einer schriftlichen Auftragsbestätigung als angenommen. Auslieferungen und Rechnungserteilung stehen der schriftlichen Auftragsbestätigung gleich.
Abweichungen von Beschreibungen und technischen Daten bleiben vorbehalten, ohne daß hieraus Rechte abgeleitet werden können. TKtronic ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.

2. Liefer- und Leistungszeiten
Lieferfristen sind für TKtronic nur dann verbindlich, wenn sie auch ausdrücklich und schriftlich als verbindlich zugesagt worden sind. Angegebene Lieferfristen können unter der Voraussetzung eingehalten werden, wenn alle für eine termingerechte Auftragsabwicklung erforderlichen Unterlagen an TKtronic rechtzeitig übergeben werden und der/die Auftraggeber auch seine/ihre sonstige vertraglichen Verpflichtungen erfüllt/erfüllen. Teillieferungen sind zulässig. Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung durch Lieferanten von TKtronic bzw. des Auftraggebers. Lieferfristen verlängern sich beim Eintritt von Ereignissen, die außerhalb der Einflußmöglichkeit von TKtronic liegen wie z. B. Streiks, Aussperrung, Betriebsstörungen und Verzögerungen durch Zulieferanten und sämtliche anderen Fälle von höherer Gewalt.
Gerät TKtronic um mehr als sechs (6) Wochen in Verzug, so hat der Kunde das Recht, TKtronic eine angemessene Nachfrist zu setzen. Danach kann der Kunde durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten und etwaige geleistete Anzahlungen zurückverlangen. Alle weitergehenden Ansprüche aus Lieferverzug, insbesondere solche auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen.
Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

3.Preise und Zahlungsbedingungen
Preislisten und Produktbeschreibungen sind insbesondere hinsichtlich der Preise, Lieferzeiten, Mengen und Nebenleistungen freibleibend und unverbindlich.
Gibt TKtronic ein schriftliches Angebot ab, beträgt die Preisbindung 30 Tage.
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen wird allein durch Auftragsbestätigung seitens TKtronic festgelegt.
Ergänzend gelten diese Geschäftsbedingungen sowie Software-Lizenzverträge.
Kundenspezifische Aufträge müssen grundsätzlich ein Pflichtenheft als Grundlage haben.
Alle sonstigen Dienstleistungen werden nach dem bei Auftragsannahme gültigen Stundensatz nach Aufwand vergütet,
sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Reisekosten und Nebenkosten werden gemäß dem bei TKtronic gültigen Spesensatz in Rechnung gestellt.
Alle Preise verstehen sich ab Sitz TKtronic zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer und Versandkosten.
TKtronic ist berechtigt, monatlich abzurechnen.
Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu leisten.
Der Kunde kommt nach Ablauf dieser Frist ohne Mahnung in Verzug.
Das Recht, die Programme zu benutzen, ruht, wenn der Kunde in Zahlungsverzug ist.
Im Falle von Zahlungsverzug des Kunden ist TKtronic berechtigt, ab dem Zeitpunkt des Zahlungsverzuges Verzugszinsen zu berechnen, die um 8 % über dem jeweiligen Referenzsatz der Europäischen Zentralbank (EZB) liegen.

4. Versand und Gefahren
Die Gefahr geht unmittelbar nach Übergabe durch TKtronic an den Frachtführer oder dessen Beauftragten auf den Kunden über.
Unmittelbar nach Erhalt hat der Kunde die Lieferung auf Vollständigkeit und Mängel zu prüfen. Unwesentliche Mängel, welche die Funktion des Auftraggegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zur Abnahmeverweigerung.
Reklamationen sind mindestens innerhalb eines Zeitraumes von zwei Wochen nach Erhalt schriftlich an TKtronic zu melden.
Ansonsten gelten die gelieferten Produkte und Leistungen als abgenommen.

5.Eigentumsvorbehalt
TKtronic behält sich das Eigentum bzw. Nutzungsrecht an gelieferten Erzeugnissen und Dienstleistungen bis zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung vor.
Im Falle von Verarbeitung und Vermischung wird hiermit vereinbart, dass TKtronic ein Miteigentumsrecht an der neuen Sache wertanteilsmäßig (anteilige Gewinne, soweit sie mittels des Auftraggegenstandes erzielt werden, aber mindestens der Rechnungswert) zusteht.
Verpfändungen und Sicherungsübereignungen an der neuen Sache sind nur mit Zustimmung von TKtronic möglich.
Der Kunde wird und muß Dritte bei Pfändungen auf die Vorbehaltsware aufmerksam machen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist TKtronic zur Rücknahme des Liefergegenstands nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag seitens Tktronic.

6.Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist für Hardware beträgt zwölf  Monate ab Lieferung.
Gewährleistungsansprüche müssen vom Kunden schriftlich geltend gemacht werden, eine genaue Beschreibung des gerügten Mangels enthalten und für TKtronic nachvollziehbar sein.
Werden vom Kunden oder Dritten Veränderungen an der Hard- oder Software vorgenommen oder werden Betriebsanweisungen nicht befolgt, so erlischt der Gewährleistungsanspruch. Die Gewährleistungspflicht erlischt außerdem, wenn der Kunde von TKtronic erstellte oder veräusserte Software nicht gemäß dem der Software beiliegenden Lizenzvertrag einsetzt.
Liegt ein von TKtronic anerkannter Mangel vor, ist TKtronic nach eigener Wahl zunächst zur Nachbesserung des fehlerhaften Gegenstands oder Ersatzlieferung in angemessenem Zeitraum berechtigt. Hierzu ist TKtronic zur eingehenden Untersuchung der Produkte an einem geeignetem Ort eigener Wahl berechtigt. Ergibt diese Untersuchung eine ordnungsgemäße Funktion der Produkte von TKtronic gemäß der Produktspezifikation, ist TKtronic berechtigt , dem Kunden den Aufwand der Untersuchung in Rechnung zu stellen.
Ersetzte Teile gehen vollständig in das Eigentum von TKtronic über.
Ein Anspruch auf Rückgängigmachung des Vertrages oder Minderung des Preises besteht nur, wenn eine Mängelbehebung durch TKtronic fehlschlägt.
Ein weiterer Anspruch auf Schadensersatzforderungen im Zusammenhang mit der Gewährleistung, insbesondere für Folgeschäden, die durch Fehlfunktionen oder Ausfälle der Hard- und Softwareprodukte von TKtronic entstanden, ist ausgeschlossen, es sei denn im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Gewährleistungspflicht seitens TKtronic ist ausgeschlossen, wenn der Kunde seiner Untersuchungs- und Rügepflicht nicht oder verspätet nachkommt.

7.Nutzung
Der Kunde wird die mit Hardware von TKtronic überlassene Software nur in Verbindung mit dieser verwenden.

8. Nutzungsrecht
Unabhängig vom Umfang der Rechteübertragung auf den Kunden ist es TKtronic in jedem Fall gestattet, Ideen, Konzeptionen, erworbenes Know-how usw. für weitere Entwicklungen und Dienstleistungen auch für andere Kunden zu nutzen.

9.Haftung
Für die Eignung der von TKtronic ausgelieferten Hardware und Software oder eventueller Zusatzteile und Software für einen bestimmten Anwendungsfall oder eine bestimmte Hard- bzw. Softwarekonfiguration erfolgt keine Garantie.
Die Verantwortung für die richtige Auswahl und die Folgen der Benutzung der Teile sowie der damit beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse trägt der Kunde. Für den Gebrauchswert der Software kann keine Verpflichtung übernommen werden.
Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Darüber hinaus haftet TKtronic nicht für unvorhersehbare und untypische Schäden sowie für Schäden, die aus Fehlern an Hard-oder Software resultieren.
TKtronic haftet außerdem nicht für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen wie u.a. Datensicherungen und Produktschulungen hätte verhindern können.
Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig Datensicherungen durchzuführen.
Die Haftung ist auf jeden Fall auf das Gesellschaftsvermögen von TKtronic beschränkt.

Für Personenschäden haftet TKtronic im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

10.Schutz- und Urheberrechte
TKtronic übernimmt keine Haftung dafür, daß die Ware keine gewerblichen Schutz- oder Urheberrechte Dritter verletzt. Der Kunde verpflichtet sich, TKtronic von Schutzrechtsbehauptungen Dritter bezüglich der gelieferten Hardware/Software unverzüglich in Kenntnis zu setzen und uns auf unsere Kosten die Rechtsverteidigung zu überlassen. TKtronic ist berechtigt, aufgrund von Schutzrechtsbehauptungen Dritter notwendige Änderungen auf eigene Kosten auch bei ausgelieferter und bezahlter Ware durchzuführen. Von TKtronic verkaufte oder zur Verfügung gestellte Programme und Dokumentationen sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Käufers im Rahmen einer einfachen, nicht übertragbaren Lizenz bestimmt. Der Kunde darf diese Programme und Dokumentationen Dritten nicht ohne unsere schriftliche Einwilligung zugänglich machen, auch nicht bei Weiterveräußerung unserer Hardware., sofern dies in den Softwarelizenzverträgen nicht anderweitig geregelt ist.

11.Verjährung
Sämtliche Ansprüche des Kunden - aus welchen Rechtsgründen auch immer - verjähren in 12 Monaten.
Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen.

12.Vertraulichkeit
Der Kunde verpflichtet sich, alle technischen Informationen bezüglich TKtronic und deren Erzeugnisse - auch nach Beendigung der Vertragsbeziehungen - für zehn (10) Jahre streng vertraulich zu behandeln und insbesondere den Wettbewerbern von TKtronic nicht zugänglich zu machen, wenn diese als vertraulich bezeichnet sind. Der Kunde steht dafür ein, dass auch seine Angestellten, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen diese Vertraulichkeitsverpflichtung beachten.

13. Allgemeine Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Der Gerichtsstand ist das für den Firmenstandort von TKtronic zuständige Amtsgericht. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland. Bei Auslandskunden wird das ins deutsche Recht übernommene UN Kaufrecht ausgeschlossen.


Berlin, 20. Dezember 2005, Ingenieurbüro TKtronic.